Das Produkt Bestattung umfasst die Planung, den Bau und den Unterhalt der Friedhofanlagen, die Organisation der Grabpflege (ehem. Grabfonds), das Bearbeiten und Bewilligen von Grabmalgesuchen, die Rechnungsstellung für Bestattungen, Fonds und Verlängerungen, das Führen eines Belegungsplans, die Organisation und Durchführung der Bestattungen, das Beraten von Angehörigen sowie die Organisation und Durchführung von Grabfeldräumungen.
Der grösste Anteil der Bestattungsarbeiten wird durch von den Hinterbliebenen beauftragte externe Bestattungsunternehmen ausgeführt. Die Kostenübernahme durch die Gemeinde erfolgt im Rahmen der Bestattungsverordnung. Für die Grabpflege können die Hinterbliebenen eine private Gärtnerei beauftragen oder über die Gemeinde einen Grabfonds (neu: Grabunterhalt) eröffnen. Die Grabpflege aus den Grabfonds wird durch eine private Firma im Auftragsverhältnis ausgeführt.
Die Pflege der Friedhofanlage wird durch internes Gärtnereipersonal erbracht. Der bauliche Unterhalt erfolgt durch externe Unternehmen.
Die gesetzliche Grundlage bildet die kommunale Bestattungs-, Friedhofs- und Gebührenordnung.