Das Produkt regionaler Führungsstab umfasst die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen zum Schutz von Bevölkerung und Eigentum im Ereignisfall, insbesondere die Sicherstellung der Führung der Einsatzdienste (Polizei, Feuerwehr etc.).
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz des Bundes und das kantonale Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz.
Die Gemeinde Binningen ist seit 1. Januar 2014 Mitglied im Zweckverbund Bevölkerungs- und Zivilschutz Leimental (VBZL). Der VBZL deckt die Bereiche Zivilschutzorganisation und regionaler Führungsstab (RFS) somit auch für Binningen ab.