Die Gemeinde ist verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an stationären Unterbringungsmöglichkeiten für die Pflege und Betreuung im Alter sicherzustellen. Das Produkt Stationäre Angebote umfasst neben der Planung der Pflege und Betreuung die Mitfinanzierung der Infrastruktur sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an die Pflegekosten. Weiter beinhaltet es die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an Bewohner/innen, die keine oder reduzierte Ergänzungsleistungen erhalten und deren finanzielle Leistungskraft zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht.
Mit Inkraftsetzung des revidierten Ergänzungsleistungsgesetzes (EG ELG) wurde eine EL-Obergrenze eingeführt. Die Gemeinden sind fortan verpflichtet den Betrag, welcher die EL-Obergrenze übersteigen, als Zusatzbeiträge zu finanzieren. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das kantonale Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) und das Einführungsgesetz Krankenversicherung (EG KGV).
Im Zuge der Umsetzung des neuen Altersbetreuungs- und Pflegegesetz wird Binningen mit den Gemeinden Allschwil und Schönenbuch eine Versorgungregion bilden. Damit werden die Angebote innerhalb der Versorgungsregion, insbesondere im stationären Bereich, zusammengeführt, so dass sie allen Bewohnerinnen und Bewohnern innerhalb der Region zur Verfügung stehen.
Die Stiftung Alters- und Pflegeheime (APH) Binningen betreibt die beiden Zentren für Wohnen und Pflege Langmatten und Schlossacker, welche Wohnen sowie stationäre Pflege und Ferien- bzw. Entlastungsbetten anbieten. Beide Zentren bieten ausserdem weitere Dienstleistungen wie Aktivierung und eine öffentliche Cafeteria an.
Der Verein Pflegewohnungen bietet betagten Menschen als Alternative zum Pflegeheim ein Daheim im familiären Rahmen mit professioneller Betreuung und Pflege bis zur maximalen Pflegestufe an. Der Verein gewährleistet zudem optimale Strukturen für Menschen mit einer Demenz.