Binningen will der attraktivste Wohnort im stadtnahen Bereich sein. Die Gemeinde soll für alle Bevölkerungsgruppen einen bevorzugten Lebensraum bieten. Dies umfasst auch die Bereitstellung der notwendigen Liegenschaften für die verschiedenen Gemeindeaufgaben. Die weitsichtige Entwicklung und Planung der Gemeinde geniesst einen hohen Stellenwert.
Hochbau und Ortsplanung

Highlights
- Immobilienstrategie: Die Immobilienstrategie, welche dem Einwohnerrat in der zweiten Jahreshälfte 2018 zusammen mit zugehörigem Aktionsplan unterbreitet wurde, bildet die Grundlage für die weitere, langfristige Planung der konkreten Projekte der einzelnen Liegenschaften und Areale des Verwaltungs- und Finanzvermögens. Das Geschäft befand sich Ende 2021 noch in einwohnerrätlicher Beratung (Spezialkommission).
- Ortsplanung, Überarbeitung Zentrumszone: Auf Basis der 2017 erarbeiteten Grundlagen wurde der Teilzonenplan Zentrum (Kernmatt bis Schloss) entwurfsweise fertiggestellt. Im Berichtsjahr wurde die Planung den zahlreichen, betroffenen Grundeigentümer/innen im Rahmen von gebietsweisen Workshops vorgestellt und deren Anliegen aufgenommen. Nach Durchführung der gesetzlichen Mitwirkung kann der Teilzonenplan dem Souverän zur Genehmigung unterbreitet werden. Mit der Überarbeitung werden Rahmenbedingungen (Bebauungsvorschriften in Form eines Zonenreglements) geschaffen, um dem Sanierungsrückstand entlang der Hauptstrasse entgegenzuwirken und Investitionsanreize zu schaffen.
- Arealentwicklung Spiesshöfli: Der durch den vom Kanton Basel-Landschaft beschlossene Doppelspurausbau beim Spiesshöfli betreffend die Tramlinien 10/17 ermöglicht die Entwicklung eines grösseren, zusammenhängenden Areals westlich der Tramlinie. Die Gemeinde ist neben der Rolle der bewilligenden Behörde auch als Eigentümerin (bestehende Werkhofparzelle, Parkstrasse 29) vertreten. Zusammen mit den übrigen Grundeigentümer/innen des Areals Spiesshöfli wurde ab 2019 ein begleitetes Studienverfahren ergänzt mit einer Machbarkeitsstudie zu Erschliessung und Parkierung durchgeführt. Der Bericht zur Arealentwicklung wurde dem Einwohnerrat Ende September zur Kenntnisnahme unterbreitet. Der Prozess der Quartierplanung wurde mit den beteiligten Grundeigentümer/innen Ende 2021 gestartet.
- Reglement über den Fonds für Infrastrukturabgaben: Am 10. Februar 2019 hat das Baselbieter Stimmvolk das Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten angenommen, welches Gemeinden die Möglichkeit gibt, bei Quartierplanungen und Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan mit der betroffenen Grundeigentümerschaft in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag einen Infrastrukturbeitrag zu vereinbaren, der mit dem Bauvorhaben in Zusammenhang steht. Der Gemeinderat hat dem Parlament Ende des Berichtsjahres einen entsprechenden Reglementsvorschlag eingereicht.