Das Produkt Finanz- und Sozialhilfe umfasst das Ausrichten von finanziellen Leistungen nach kantonalem Sozialhilferecht. Die Sozialhilfe hat u.a. die Aufgabe, Hilfebedürftigkeit vorzubeugen, deren Folgen zu lindern oder zu beheben sowie die Selbständigkeit und Selbsthilfe zu erhalten und zu fördern.
Notleidende Menschen haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und auf materielle Unterstützung. Aufgabe der Sozialhilfe ist weiter die Eingliederung bedürftiger Personen, die Unterstützung von alkohol- und drogenkranken Personen mit Abhängigkeitserkrankungen bei Therapien sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Für die berufliche Eingliederung sollen Angebote zur Verfügung stehen. Weitere Aufgaben sind das Ausrichten von finanziellen Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sowie vorbereitende und begleitende Beratung und Sachhilfe. Das Sekretariat erbringt administrative, juristische und fachliche Dienste für die Sozialhilfebehörde und ist ein massgebliches Bindeglied in der Schnittstelle zum kantonalen Sozialamt.
Die Sozialhilfebehörde ist zuständig für den Vollzug des kantonalen Sozialhilfegesetzes und dessen Verordnung. Die Beiträge an die materielle Grundsicherung (Lebensunterhalt, Miete, Krankenkasse) sind vorgegeben. Der Aufwand für die Leistungen im Bereich der sozialen und beruflichen Integration liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das kantonale Sozialhilfegesetz (SHG) und dessen Verordnungen. Die Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) gelten als gesamtschweizerische Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane.