Das Produkt Allmend- und Parkraumbewirtschaftung umfasst die Planung, Bewirtschaftung und Verwaltung der Allmend und der öffentlichen Parkierungsflächen, das Ausstellen von Bewilligungen, den Entscheid über Ersatzabgaben (fehlende Parkplätze bei privaten Bauvorhaben) sowie die Durchführung des Verkehrsdienstes für den ruhenden Verkehr. Die übermässige Beanspruchung der Allmend (sog. gesteigerter Gemeingebrauch) bedarf einer Bewilligung und ist gebührenpflichtig.
Gesetzliche Grundlage für die Bewirtschaftung der Allmend ist das kantonale Strassengesetz. Die Gemeinde beschränkt sich bei ihrer Tätigkeit nicht auf das gesetzliche Minimum, da die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der Allmend möglichst kleinflächig und kurz gehalten werden soll.
Für die Parkraumbewirtschaftung besteht kein kantonaler gesetzlicher Auftrag. Jedoch hat die Gemeinde Binningen aufgrund der Stadtnähe und der hohen Beanspruchung des öffentlichen Parkraums ein kommunales Reglement (Parkraumreglement) für die Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums beschlossen.