Das Produkt umfasst die zonenrechtliche Prüfung aller Baugesuche, die Prüfung und Bewilligung von Kleinbaugesuchen sowie neu die Nachführung des Liegenschaftskatasters.
Bei Kleinbauten liegt die Verantwortung für die gesamte Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens bei der Gemeinde. Für alle anderen Baugesuche ist das kantonale Bauinspektorat die Bewilligungsbehörde. Gemäss dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) ist es Aufgabe der Gemeinde, die Einhaltung der kommunalen Zonenvorschriften inklusive Sondernutzungsplanungen (Quartierpläne) sicherzustellen. Die Gemeinde führt die vorgeschriebenen Planauflagen für die Baugesuche und die Anschrift der betroffenen Anstösser durch. Ausnahmeanträge werden durch die Bauabteilung geprüft und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Die Fachgruppe für Bau- und Planungsfragen unterstützt die Verwaltung und den Gemeinderat in Planungsfragen. Nebst der eigentlichen Baugesuchsprüfung wird besonderen Wert auf die kompetente Beratung von Bauherren und Architekten gelegt, was häufig in einer verbesserten Architektur- und Ortbildqualität der Allgemeinheit zu Gute kommt.
Das Grundstück-Steuerkataster erfasst auf kommunaler Ebene alle Daten aus dem Grundbuch und der amtlichen Vermessung, sowie die Angaben der Gebäudeversicherung. Während die Festlegung der steuerbaren Gebäudewerte aus den Angaben der Gebäudeversicherung abgeleitet wird, liegt die Festlegung des Steuerwertes der Grundstücke im Ermessen der Gemeinde. Diese werden nur sehr sporadisch über lange Perioden über das ganze Gemeindegebiet neu festgelegt. Von den im Grundstück-Steuerkataster erfassten Daten werden insbesondere die Adressdaten der Eigentümer resp. deren Vertreter für die tägliche Arbeit genutzt.