Gemäss dem kantonalen Bildungsgesetz sind die Musikschulen Teil des öffentlichen Bildungsangebots. Träger sind die Gemeinden. Führung, Leitung und Aufsicht unterliegen den kantonalen Bestimmungen.
Die Gemeinde Binningen führt gemeinsam mit der Gemeinde Bottmingen die Musikschule Binningen-Bottmingen. Binningen ist zuständig für die Lohnzahlungen, die Administration und die Rechnungsstellung. Bottmingen beteiligt sich finanziell anteilsmässig nach Schülerzahl am Gesamtaufwand der Schule.
Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. Das Programm wird auf Antrag der Schulleitung durch den Schulrat genehmigt. Die Gemeinderäte bewilligen die jährliche Lektionenzahl und der Einwohnerrat bzw. die Gemeindeversammlung die notwendigen Finanzen. Zur Überprüfung der Zielerreichung unterziehen sich die Schulen gemäss kantonaler Vorgaben regelmässig einer internen und externen Evaluation.
Die Aufgaben der Gemeinden umfassen die Bereitstellung der Infrastruktur und des Schulsekretariats, die Beratung und Unterstützung der Schulleitung, die Unterstützung des Schulrats und die Führung des Aktuariats, die Bereitstellung der Unterrichtsmittel und des Mobiliars sowie die Auskunftserteilung gegenüber der Öffentlichkeit.
Darüber hinaus bieten die Gemeinden Binningen und Bottmingen Dienstleistungen im freiwilligen Bereich an. Dazu gehört etwa die Unterstützung musikalischer Eigenproduktionen, tragen diese doch zu einer Belebung des Kulturlebens bei. Zudem leisten die Gemeinden Beiträge an Schulprojekte (Musiklager, Austauschlager etc.). Mit dem Klang-Garten wird auch ein Angebot für 4- bis 6-jährige Kinder angeboten, bei dem es sich um eine freiwillige Gemeindeleistung handelt.