Das Produkt Gemeindeverkehr umfasst die Verkehrsplanung und deren Abstimmung auf das Angebot des öffentlichen Verkehrs. Dazu gehören auch die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Binninger Verkehrsnetzes, das Erstellen der dazu notwendigen baulichen Massnahmen inkl. Signalisationen und Markierungen, die Realisierung von verkehrsberuhigenden Massnahmen und das Durchführen von Verkehrszählungen. Schliesslich das Koordinieren der Verkehrsplanung mit dem Lärmschutz, die Wahrung der Interessen der Gemeinde durch Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft, dem Kanton Basel-Stadt und den umliegenden Gemeinden sowie die Mitwirkung an der Realisierung von regionalen Rad-, Wander- und Reitwegen.
Die gesetzliche Grundlage bildet das kantonale Strassengesetz. Die Gemeinde ist danach verpflichtet, den motorisierten Strassenverkehr auf die kantonalen Verkehrsachsen zu konzentrieren und die Wohngebiete bestmöglich von Immissionen zu entlasten. Um dies zu erreichen, sind die Strassenräume entsprechend mit verkehrsberuhigenden Massnahmen auszugestalten.
Ein freiwilliger Bereich besteht bei der Planung von Verkehrsberuhigungszonen und des Langsamverkehrs. Der überwiegende Teil der Leistungen im Produkt wird durch Externe erbracht.