Das Produkt Steuern umfasst die Veranlagung von unselbstständig Erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Personen sowie den Einzug der kommunalen Steuern von allen Steuerpflichtigen. Zu den von der Gemeinde nicht veranlagten Steuerpflichtigen gehören juristische Personen, selbstständig Erwerbstätige, Personen mit grossen Vermögen, regelmässige Rechtsfälle, Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, Regierungsräte und Regierungsrätinnen sowie Steuerveranlager/innen, die in der Gemeinde wohnen und gleichzeitig in der Gemeindeverwaltung Binningen tätig sind.
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das kommunale Steuerreglement, das kantonale Steuergesetz und die dazugehörigen Ausführungserlasse sowie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG).