Das Produkt Abwasserbeseitigung umfasst die Planung, den Bau und den Unterhalt der öffentlichen Kanalisation, das Ausstellen von Bewilligungen, die Beratung von Bauherren in Bezug auf Planung und Sanierung von Hausanschlüssen, das Ausstellen von Sanierungsverfügungen für Private, die Erstellung der Hausanschlüsse an die Ortskanalisation, die Berechnung und Fakturierung von Gebühren und Beiträgen sowie die Nachführung von Plangrundlagen.
Der Auftrag für Gemeinden aus dem kantonalen Gewässerschutzgesetz enthält insbesondere die Planungspflicht auf der Basis des generellen Entwässerungsplans (GEP), den Betrieb der kommunalen Abwasseranlagen und die Zusammenarbeit mit dem Kanton bei der regionalen Entwässerungsplanung.
In den freiwilligen Aufgabenbereich der Gemeinde fällt die Beratung von Architekten und Bauherrschaft bei Neuanschlüssen und Sanierungen der Hauskanalisation.
Durch externe Firmen betreut werden insbesondere Projektierungsaufgaben und die baulichen Arbeiten an den Abwasseranlagen. Die Reinigung der Abwässer erfolgt durch den Kanton. Längerfristige Verträge mit Bauunternehmen werden abgeschlossen für das Erstellen der Hausanschlüsse an die kommunalen Abwasseranlagen.