Die Aufgaben des Produkts Asyl umfassen die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unterstützungsberechtigten Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen.
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Asylgesetz (AsylG) und das Ausländergesetz (AuG) des Bundes, das Sozialhilfegesetz (SHG), die Sozialhilfeverordnung (SHV) und die Asylverordnung (kAV) des Kantons sowie weitere kantonale Gesetze, Verordnungen und Weisungen. Für den Vollzug ist die Sozialhilfebehörde zuständig.