Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbstständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So z. B., wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Erfährt die KESB von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt sie einen Beistand ein. In besonderen Fällen kann die Behörde auch die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.
Binningen ist Vertragsgemeinde der KESB Leimental zusammen mit Allschwil, Biel-Benken, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Schönenbuch und Therwil.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeiten der KESB bilden das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das kantonale Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB).
Das Produkt KES konzentriert sich auf die Schnittstellenarbeit im Fallmanagement zwischen der Gemeinde und der KESB Leimental. Binningen hat sämtliche Dienste innerhalb der Verfahren und Massnahmen bzw. der Abklärungen und Berufsbeistandschaften der KESB Leimental übertragen.