Das Produkt Ortsplanung umfasst alle raumplanerischen Aufgaben der Gemeinde mit dem Ziel, die räumliche Abstimmung und Entwicklung von Siedlung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt zu koordinieren und zu optimieren.
Gesetzliche Grundlagen bilden insbesondere das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und dessen Verordnung, der kantonale Richtplan sowie die übergeordneten eidgenössischen, kantonalen und regionalen Raumkonzepte. Mit Hilfe von Zonenplänen und -vorschriften, Sondernutzungsplanungen (Quartierplänen) sowie übergeordneten Richtplanungen und Entwicklungskonzepten definiert die Gemeinde aufgrund ihrer gesetzlichen Planungspflicht ihre zukünftige Entwicklung. Diesbezügliche Konzepte, Leitbilder und Grundlagen erfolgen in Abstimmung mit den Nachbargemeinden und dem Kanton. Ebenfalls stehen konkrete Projektentwicklungen für öffentliche Aufgaben, aber auch Anstösse für private Entwicklungsvorhaben, die im übergeordneten wirtschaftlichen und räumlichen Interesse der Gemeinde liegen, im Fokus.