Gemäss dem kantonalen Bildungsgesetz ist die Gemeinde Trägerin des Kindergartens und der Primarschule. Führung, Leitung und Aufsicht unterliegen den kantonalen Bestimmungen. Ebenfalls legt der Kanton Klassengrössen, Pensengrössen und Lohnkosten fest. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. Das Programm wird auf Antrag der Schulleitung durch den Schulrat genehmigt. Der Gemeinderat bewilligt die jährliche Lektionenzahl und der Einwohnerrat die notwendigen Finanzen.
Zur Überprüfung der Zielerreichung unterziehen sich die Schulen gemäss kantonaler Vorgaben regelmässig einer internen und externen Evaluation.
Die gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde umfassen die Bereitstellung der geeigneten räumlichen Infrastruktur sowie des Schulsekretariats, die Beratung und Unterstützung der Schulleitung, die Anstellung der Lehrpersonen durch Schulleitung und Schulrat, die Unterstützung des Schulrats und die Führung des Aktuariats, die Bereitstellung der Unterrichtsmittel und des Mobiliars, die Auskunftserteilung gegenüber der Öffentlichkeit sowie die Bereitstellung eines zweckmässigen Angebots im Bereich Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung, an allen vier Schulstandorten.
Darüber hinaus bietet die Gemeinde Dienstleistungen im freiwilligen Bereich an. Dazu gehören etwa eine Ferienbetreuung, eine Aufgabenhilfe und die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (Zusatzpensen für Schulhausvorstehende, Schwimmbegleitung, Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und Zivildienstleistenden). Die Gemeinde leistet auch Beiträge an Schullager und an die Durchführung von Schulprojekten. Zudem wird in Zusammenarbeit mit der Musikschule in maximal drei Schulklassen pro Jahr Klassenmusizieren angeboten.
Eine wesentliche Unterstützung für den schulischen Alltag ist auch die Schulsozialarbeit. Diese untersteht seit dem 1. Januar 2019 den Sozialen Diensten.