Im Produkt Beratung und Prävention werden ausschliesslich freiwillige Leistungen erbracht. Das Produkt umfasst die Abklärung von Unterstützungsbedarf (Sozialhilfe, nicht gesetzliche Leistungen oder Mietzinsbeiträge) von hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Personen.
Die Organe der Sozialhilfe ermitteln und fördern dabei vorrangig die zumutbare Selbsthilfe sowie die persönliche und wirtschaftliche Hilfe anderer Institutionen und Dritter. Als nicht gesetzliche Leistungen gelten einmalige Leistungen, die eine Sozialhilfeabhängigkeit vermeiden. Finanzielle Beiträge an Institutionen, an welche hilfesuchende Personen weitervermittelt werden können, sind ebenfalls in diesem Produkt enthalten.
Über die Kostenvergütung mit der Stiftung Anlaufstelle Baselland (Beratungsstelle Asyl und Migration), dem Ausländerdienst Baselland, dem Verein Sanierungshilfe Baselland und mit dem Lighthouse Basel bestehen Vereinbarungen. Über die Kostenbeteiligung an weiteren Organisationen entscheidet die Sozialhilfebehörde im Rahmen ihres Präventionsauftrags. Es sollen jeweils diejenigen Organisationen unterstützt werden, die nachweislich und unentgeltlich Leistungen für hilfesuchende Personen der Gemeinde Binningen erbringen.
Projekte zur Vermeidung von Sozialhilfeunterstützung gehören ebenfalls zum Produkt, so z. B. ein zusätzlicher Kostenbeitrag für das Behindertenforum, welches den Sozialen Dienst mit seiner Rechtsberatung unterstützt. Ziel ist es, hilfesuchende Menschen schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder von der Sozialhilfe abzulösen.
Das Angebot der Schulsozialarbeit unterstützt Kinder, Eltern und Lehrpersonen beim Bewältigen der vielfältigen Herausforderungen innerhalb und ausserhalb der Schule. Sie ist ein niederschwelliges und unbürokratisches Angebot und versteht sich als Bindeglied zwischen Kindern, Eltern und der Schule.